Allgemeine Reisebedingungen
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Allgemeine Reisebedingungen (ab 01. Mai 2019)
Diese Reisebedingungen gelten für alle Reisen, die von der Agrardienst Baden GmbH veranstaltet werden, sofern nicht ausdrücklich beim Vertragsabschluss andere Bedingungen vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass die Agrardienst Baden GmbH als Veranstalter und/oder als Vermittler (siehe hierzu Vermittler AGBs) auftreten kann. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im Allgemeinen eigene Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt oder gemeinsam mit anderen Unternehmern Pauschalreisen zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet oder ein Unternehmen bei verbundenem Online-Buchungsverfahren (click-through) die Daten des Reisenden an andere Unternehmen vermittelt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort oder Verlängerungsprogramme), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem die Agrardienst Baden GmbH als Veranstalter mit seinen Kunden/Reisenden Verträge abschließt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gem. Art. 250, § 1 ff. EBGB gem. § 651d BGB in Verb. mit Art. 250 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
AGARDIENST BADEN ALS VERANSTALTER
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge auch Reisevertrag genannt, den Sie als Buchender mit der Agrardienst Baden GmbH (nachfolgend „Agrardienst“ genannt) entweder direkt, schriftlich oder fern(mündlich) schließen. Wir legen grundsätzlich diese gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN für den Abschluss des Reisevertrages mit Ihnen zugrunde. Abweichungen sind in allen unseren detaillierten Werbeunterlagen gemäß den Bestimmungen des §§ 651a-y BGB ersichtlich gemacht.
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung für Mitreisende, Vermittlung von Fremdleistungen
1.1. Der Reisevertrag kommt zwischen Ihnen, dem Buchenden, und uns, dem Reiseveranstalter, dann zustande, wenn nach Informationserteilung iSd § 651d BGB in Verb. mit Art. 250 §§ 1ff EGBGB sowie der Übergabe des jeweils richtigen Formblattes Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für Sie, den Kunden.
1.2. Ihre Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen, sollte jedoch möglichst in Textform unter Verwendung unseres Formulars erfolgen.
1.3. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch uns zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende, Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es Ihnen ermöglicht die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist) zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.4. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.5. Weicht der Inhalt unserer Annahmeerklärung (Reisebestätigung) vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot durch uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
1.6. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reiseangebot beschriebenen Leistungen oder den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.
1.7. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 (7), 312g (2) Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 7). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung durch Sie geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht
2. Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung
2.1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651t BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines, der Informationen zu Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise gibt, wird eine Anzahlung von maximal 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 6 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig.
2.2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben Sie bis zur erfolgten Zahlung an uns keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen.
2.3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
2.4. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.1. zu belasten.
2.5. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 500,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen
Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen iSd §§ 651a-y BGB, Art. 250 §§ 1-3 EGBGB über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus haben wir in ausreichender Weise über die von uns angebotene Leistung zu informieren. Diese Informationen und die Leistungsbeschreibungen in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Ausschreibung sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten. Im Hinblick auf Änderungen vor Vertragsabschluss ist § 651d BGB zu beachten.
4. Reisen mit besonderen Risiken
Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Expeditionscharakter) haften wir bei Schäden nach Maßgabe von Punkt 10.3. dieser AGB. Unberührt bleibt unsere Verpflichtung, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen.
5. Änderungen des Vertrages
5.1. Preisänderungen
Wir behalten uns vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Treibstoffkosten und Kosten anderer Energieträger oder der Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben (Hafen-, Flughafensicherheitsgebühren, Flughafensteuern etc.), sowie bei Änderungen der Wechselkurse zu erhöhen, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände nach Vertragsschluss eingetreten und bis Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar sind und sich die Preiserhöhung auf die Weitergabe der erhöhten Kosten und Abgaben beschränkt. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn verlangt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Reisenden. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% des Reisepreises können wir von Ihnen verlangen, dass Sie innerhalb einer von uns zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8% annehmen oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr gemäß Ziffer 7.3. erklären. Nach Ablauf der von uns bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. Wir können Ihnen wahlweise mit dem Angebot der Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen. Sie können eine Senkung des Reisepreises verlangen, soweit sich die vorstehend genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag tatsächlich entstandene Verrechnungskosten abziehen, müssen aber auf Ihr Verlangen nachweisen, in welcher Höhe diese entstanden sind.
5.2. Umbuchungen und nicht in Anspruch genommene Leistungen
a) Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart etc. erfolgen durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer 7.1. genannten Bedingungen und nachfolgender Neuanmeldung.
b) Buchen Sie als Alleinreisender ein halbes Doppelzimmer und sollten wir keinen Reisegast mit gleichem Buchungswunsch finden, erfolgt die Unterbringung in einem Einzelzimmer. Der entsprechende Zuschlag wird fällig. Insofern handelt es sich nicht um eine nachträgliche Leistungs- oder Preisänderung und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag.
c) Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
5.3. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
a) Änderungen einzelner Reiseleistungen gegenüber dem Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt. Über etwaige notwendige Änderungen werden wir Sie rechtzeitig vor Reisebeginn klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
b) Können wir die Pauschalreise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Artikel 250 § 3 Nummer 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen, können wir rechtzeitig vor Reisebeginn von Ihnen verlangen, dass Sie innerhalb einer von und zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annehmen oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr gemäß Ziffer 7.3. erklären. Wir haben Sie hierüber unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund nach Maßgabe des Artikels 250 § 10 EGBGB auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Nach Ablauf der von uns bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen. Wir können Ihnen mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen.
6. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
6.1. Sie können innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass an Stelle von Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.2. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
6.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Wir haben einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
7. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Reiseantritt / Rücktrittskosten
7.1. Rücktritt mit Entschädigungszahlung/ Stornogebühr
Treten Sie vor Reisebeginn zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit kein Fall nach Ziffer 7.3. dieser AGB vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Entschädigung steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vor Reiseantritt und der jeweiligen Reiseart, sowie den ersparten Aufwendungen, den allenfalls zur erwartenden Einnahmen aus anderweitigen Verwendung der Reiseleistung sowie der tatsächlich zu leistenden Zahlungen an die Leistungsträger. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Für ausgeschriebene Reisen, bei denen die Agrardienst Baden GmbH als Veranstalter auftritt, gelten folgende Stornogebühren, sofern in der Reiseausschreibung keine anderen Stornosätze vereinbart werden:
A. Busreisen und Reisen mit Eigenanreise:
bis 42. Tag vor Reisebeginn 20%
41. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 80%
B. Flugreisen- und Bahnreisen:
bis 60. Tag vor Reisebeginn 20%
59. bis 31. Tag vor Reisebeginn 35%
30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 80%
Flugtickets ab Ausstellung, exklusive Steuern 100%
C. Einzelne Reisen mit speziellem Hinweis bei der Ausschreibung:
bis 60. Tag vor Reisebeginn 25%
59. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 80%
Bereits von uns getätigte und nachweislich nicht erstattungsfähige Ausgaben (z.B. VisaBesorgung, nicht erstattungsfähige Anzahlungen für Hotels und andere Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze von Ihnen zu begleichen. Ihnen ist es unbenommen, nachzuweisen, dass der Agrardienst Baden GmbH ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.
7.2. Rücktrittserklärung
a) Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Sie können uns jederzeit mitteilen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Stornierung/ Rücktritt empfiehlt es sich zu Beweiszwecken, dies mittels Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (während der Öffnungszeiten); an Wochenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.
b) No-Show liegt vor, wenn Sie der Abreise fernbleiben, weil es Ihnen am Reisewillen mangelt oder wenn Sie die Abreise wegen einer Ihnen unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines Ihnen widerfahrenen Zufalls versäumen.
7.3. Rücktritt ohne Entschädigung
Wir können keine Entschädigung nach den vorstehenden Bedingungen verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieser Regelung, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Wir können ferner keine Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt (z.B. bei Reisemängeln o. in den Fällen von Ziffer 5.1.) von uns zu vertreten ist. Die Rechtsfolgen des Rücktritts in diesen Fällen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
7.4. Anspruch auf Ersatzleistung
Sie können, wenn Sie von den Rücktrittsmöglichkeiten laut Ziffer 7.3. nicht Gebrauch machen und bei Stornierung der Reiseveranstaltung ohne eigenes Verschulden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern wir zur Erbringung dieser Leistung in der Lage sind. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht Ihnen auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des Punktes 8 dieser AGB zum Tragen kommen.
8. Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseveranstalter vor Reiseantritt
Wir werden von der Vertragserfüllung befreit (§ 651h Abs. 4 BGB), wenn
8.1. eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und wir Ihnen die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt haben: bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern.
8.2. Die Stornierung/Rücktritt erfolgt auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf diesen Umstand beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw. Im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
8.3. In den Fällen 8.1. und 8.2. erhalten Sie den eingezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück. Das Wahlrecht gemäß Absatz 7.4. steht Ihnen zu.
9. Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseveranstalter nach Reiseantritt
Wir werden von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn Sie im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören, so dass die Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist und die Durchführung der Reise dem Reiseveranstalter bzw. allen übrigen Reisenden nicht mehr zumutbar macht. In diesem Fall sind Sie, sofern Sie ein Verschulden trifft, uns gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
10. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
10.1. Gewährleistung
Ihre Gewährleistungsansprüche bei Leistungsstörungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2. Mitteilung von Mängeln
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie von uns Abhilfe verlangen. Es obliegt Ihnen, uns oder unserer Reiseleitung vor Ort einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, können Sie keine Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz verlangen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Ihnen die Anzeige aus anderen Gründen unzumutbar ist oder eine Abhilfe unmöglich gewesen wäre. Ist eine Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel uns direkt mitzuteilen.
10.3. Haftungsbeschränkung
a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird vorbehaltlich der Regelung in nachfolgender Ziffer 10.3. (b) auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt, soweit der Schaden von uns nicht schuldhaft herbeigeführt worden ist.
b) Wir haften nicht auf Schadensersatz für Schäden, die durch Sie selbst oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände entstanden sind oder für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von uns sind und getrennt ausgewählt wurden. Etwaige Ansprüche des Reisenden auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung nach den §§ 651m und 651l BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch in den vorgenannten Fällen dann auf Schadensersatz, wenn und soweit der Schaden für uns vorhersehbar oder vermeidbar war.
c) Eine Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte erhält.
11. Geltendmachung von Ansprüchen
11.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 BGB beträgt 2 Jahre.
11.2. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
11.3. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlung verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Sonstige Bestimmungen
Die nachstehenden Punkte sind integrierender Bestandteil des Reisevertrages. Sie akzeptieren mit Ihrer Buchung ausdrücklich diese Punkte und sind diese Geschäftsgrundlage des abgeschlossenen Reisevertrags.
12.1. Änderungen im Programmablauf
Reiseabläufe können sich aus verschiedensten Gründen ändern, etwa aufgrund von Wetter- und Umwelteinflüssen, geänderten Flug- oder Fahrzeiten oder örtlichen Gegebenheiten wie Feste oder geänderte Öffnungszeiten. Die Reiseleitung bzw. unsere örtliche Vertretungsagentur kann, wenn sie dies für nötig erachtet, den Ablauf der Reise in eigenem Ermessen anpassen, sofern dadurch weder der Charakter der Reise noch die im Reiseprogramm genannten Besichtigungen abgeändert werden. Im Fall von Änderungen werden wir uns bemühen, gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. Dies gilt auch bei Kreuzfahrten für Änderungen von Fahrtzeiten und/oder Routen, (insbesondere aus Sicherheits- und Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
12.2. Wechsel von Fluglinien, Flugzeitenänderungen
Grundsätzlich sind wir verpflichtet, die in der Reiseausschreibung angegebenen Fluglinien und Flugverbindungen beizubehalten. Sofern aus zwingenden Gründen (z.B. bei einer Änderung gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Vorgaben, während der Reisedurchführung auftretender nicht vorhersehbarer technischer Defekte, wegen Schlechtwetter oder Streik) ein Wechsel der Fluggesellschaft oder der Flugroute oder eine Änderung der Flugzeiten erforderlich ist, behalten wir uns einen derartigen Wechsel bzw. Änderung vor, ohne dass daraus für den Kunden ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Schadenersatz entsteht, sofern es sich dabei nicht um eine wesentliche bzw. erhebliche Änderungen handelt, die den Charakter der Reise beeinflussen und ändern und dies für den Reisenden zumutbar ist.
12.3. Anreise zum Ausgangspunkt der Reise
Sofern Sie zum Ausgangspunkt der Reise selbst anreisen bzw. die entsprechenden Buchungen bei einem anderen Leistungsträger als uns vornehmen, haften Sie selbst für das pünktliche Erscheinen am Abreiseort bzw. am vereinbarten Treffpunkt mit der Reisegruppe. Ein Nichterscheinen gilt als No-Show im Sinne des Punktes 7.2. (b). Werden die Buchungen für die Anreise über uns in einem Paket mit der Reisebuchung getätigt, sind wir verpflichtet, im Falle von Flugverspätungen, Transportausfällen etc. alles zu unternehmen, um Ihnen dennoch die Teilnahme an der Reise zu ermöglichen.
12.4. Gepäcksbeschädigung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Sie werden darauf hingewiesen, dass Gepäcksverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadenanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaft und Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverspätung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle unverzüglich anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gem. Punkt 12.4. (a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
12.5. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleitungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel informiert werden. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black-List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https:// ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ index_de.htm
12.6. Visum-, Einreise-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen
a) Wir unterrichten Sie vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
b) Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir bzw. der Vermittler schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
c) Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.
d) Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erhalten Sie insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 12.7. Reiseunterlagen/Mitwirkungspflicht Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht spätestens 7 Tage vor Abreise erhalten haben.
12.7. Reiseunterlagen/Mitwirkungspflicht
Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht spätestens 7 Tage vor Abreise erhalten haben.
12.8. Versicherungen
Wir empfehlen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Wir vermitteln gerne entsprechende Angebote.
12.9. Verbraucherstreitbeilegung
a) Wir sind nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nehmen auch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine Verbraucher-Schlichtungsstelle teil.
b) Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen werden, auf die Europäische-Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Beistandspflichten
Befinden Sie sich im Fall des § 651k Absatz 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten, haben wir Ihnen unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu gewähren, insbesondere durch
1. Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung,
2. Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und
3. Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten;
§ 651k Absatz 3 BGB bleibt unberührt. Haben Sie die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, können wir Ersatz der Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.
14. Datenschutz / Auskunftserteilung an Dritte
Der Reiseveranstalter ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass der Reiseveranstalter nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte: Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichts-behörde gem. Art. 77 DS-GVO. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter www.agrardienst-baden.de. In Fragen des Datenschutzes können Sie sich an die unten angegebene Adresse des Reiseveranstalters wenden.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Agrardienst Baden GmbH, Merzhauser Str. 111, 79100 Freiburg trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Agrardienst Baden GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Das Unternehmen Agrardienst Baden GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden – Tel. 0611 / 533 5859, E-Mail: ruv [at] ruv.de) kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von dem Unternehmen Agrardienst Baden GmbH verweigert werden.
Reiseveranstalter:
Agrardienst Baden GmbH
Merzhauser Str. 111
79100 Freiburg
Telefon 0761 / 271 33 800
Telefax 0761 / 271 33 848
Mail info [at] agrardienst-baden.de
www.agrardienst-baden.de/Reisen
Geschäftsführung: Barbara Sester
Sitz: Freiburg im Breisgau
AG Freiburg HRB-Nr. 783
USt-ID-Nr. DE 142107726